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Die Reiserücktrittsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Nichtantritts einer Reise. Die Reiseabbruchversicherung auch dann wenn die Reise bereits angetreten ist. Eine Reise gilt als angetreten, wenn nur Teile der gebuchten Reiseleistung in Anspruch genommen wurden. Also auch zum Beispiel schon nach dem Einchecken bei einer Flugreise. Die Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung, sofern mitversichert, ersetzt die zusätzlichen Reisekosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise und die nicht genutzte Reiseleistung. In der Reiserücktrittsversicherung besteht nur Versicherungsschutz für versicherte Ereignisse, die nach Abschluss des Vertrages eintreten und eine Reisdurchführung nicht möglich machen oder eben unzumutbar ist. Die Beurteilung des Versicherungsfalles in der Reiserücktrittsversicherung richtet sich nach der Art der gebuchten und versicherten Reise. Beispielsweise ist eine Grippe für eine normale Urlaubsreise kein Versicherungsfall, kann aber sehr wohl bei einer Tauchreise ein Versicherungsfall sein. In der Reiserücktrittsversicherung besteht die Verpflichtung bei Auftreten des versicherten Rücktrittsgrundes die Reise unverzüglich zu stornieren, damit die Stornokosten möglichst gering bleiben. Die Beiträge in der der Reiserücktrittsversicherung bemessen sich grundsätzlich an der Höhe des Reisepreises. Wird nicht der volle Reisepreis versichert, wird im Schadenfall nur anteilig der Schaden ersetzt. Für Schiffsreisen gelten in der Reiserücktrittsversicherung immer höhere Beiträgssätze, da dort die Stornokosten sehr hoch sind. Für reine Segeltörns und die Yachtcharter wird oft wegen des hohen Risikos kein Versicherungsschutz angeboten. Nur wenige Versicherer berechnen in der Reiserücktrittsversicherung Zuschläge für ältere Personen. Weiter Internetseiten der mawista sind z.B. Reisekrankenversicherung - Auslandskrankenversicherung - Reiskrankenversicherungen